Zollbestimmungen
Aus Teneriffa
REISENDE VON DEN KANARISCHEN INSELN ZU DEM FESTLAND ODER DEN BALEAREN
"Einfuhrzölle"
Bei der Einfuhr von Waren durch Reisende wird in Bezug auf Einfuhrzölle das Prinzip der Freizügigkeit angewandt.
"Mehrwertsteuer"
Frei von Mehrwertsteuer sind die so eingeführten Waren, bis zu folgenden Höchstgrenzen: Für Reisende, die mindestens 15 Jahre alt sind: 600 Euros. Für Reisenden, die unter 15 Jahren alt sind: 150 Euros Außerdem ist die Einfuhr von folgenden Gütern frei von Mehrwertsteuer:
a) Tabakwaren Zigaretten: 200 Einheiten, oder Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von drei Gramm pro Einheit): 100 Einheiten, oder Zigarren: 50 Einheiten, oder Loser Tabak: 250 Gramm;
b) Alkohol und Spirituosen Destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22%; unvergällter Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von mindestens 80%: insgesamt ein Liter, oder destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitife auf Wein- oder Alkoholgrundlage, Zuckerrohrschnaps, Reiswein oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 %; Schaumweine und feine Tischweine: insgesamt zwei Liter, oder Andere Weine: insgesamt zwei Liter
c) Parfums 50 Gramm und Toilettenwasser 1/4 Liter
d) Kaffee 500 Gramm, oder Kaffee-Extrakte oder –Essenzen: 200 Gramm
e) Tee 100 Gramm, oder Tee-Extrakte oder –Essenzen: 40 Gramm
Der Wert dieser Güter wird bei der Berechnung der zuvor genannten Höchstgrenzen des Gesamtwertes nicht mit berücksichtigt. Personen unter 17 Jahren kommen nicht in den Genuss der unter a) und b) angegebenen Steuerfreiheiten. Personen unter 15 Jahren kommen nicht in den Genuss der unter d) angegebenen Steuerfreiheiten.
Dirección General de Aduanas Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales (Generaldirektion für Zölle Abteilung für Zölle und Sondersteuern) C/ Guzmán El Bueno, 137 28003 Madrid Information: Tel: 91 554 32 00
REISENDE VON DEN KANARISCHEN INSELN IN DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN Zu Zwecken der auf den Kanarischen Inseln erworbenen Güter und Dienstleistungen gilt dieses Land nicht als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Steuerfreiheiten für Personen über 17 Jahren gelten für folgende Waren: Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak; Wein und Spirituosen: 2 Liter Wein; 1 Liter Branntwein oder Likör mit einem Alkoholgehalt von über 22% oder 2 Liter Schaumwein; Parfums: 250 Kubikzentimeter Toilettenwasser; Waren, Geschenke, Souvenirs: Nichts, dessen Wert 145 Pfund Sterling übertrifft.
Zur Einfuhr von Hunden, Katzen und anderen Tieren ist eine britische Einfuhrgenehmigung notwendig (Tollwut, Gesundheitszeugnis, usw.) (Tel: +44 181 330 4411, Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung). Es muss darauf hingewiesen werden, dass bezüglich der Einfuhr von Pflanzen für einige Arten gewisse Einschränkungen bestehen (Tel: + 44 1904 455 195, Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung).
Für weitere Informationen:
Britisches Konsulat auf Teneriffa Plaza Weyler, 8-1º Apdo. Correos 10088 38003 Santa Cruz de Tenerife Tel: 922 286 863 Fax: 922 289 903
REISENDE VON DEN KANARISCHEN INSELN IN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Die Höchstgrenzen sind folgende: Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak, Wein und Spirituosen: 2 Liter Wein. 1 Liter Branntwein oder Likör mit einem Alkoholgehalt von über 22% oder 2 Liter Schaumwein, Parfums: 250 Kubikzentimeter Toilettenwasser, Waren, Geschenke, Souvenirs: In einem Höchstwert von 150 Euros.
Für weitere Informationen:
Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland C/Costa y Grijalba, 18 38004 Santa Cruz de Tenerife Tel: 922 248 820 Fax: 922 151 555 E-mail: ingofp@hotmail.com
